Compliance
Stand: 07.04.2020
Grundsätze und Anforderungen
Präambel
Werden im Folgenden Menschen/Personen in männlicher, weiblicher oder sächlicher grammatikalischer Form bezeichnet, so schließen wir jegliches menschliche Geschlecht ein.
Wir verpflichten uns und verlangen von unseren Lieferanten:
Einhaltung der Gesetze
Die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten.
Verbot von Korruption und Bestechung
keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen – einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Vorteilsangebote oder ähnlicher Zuwendungen um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen.
Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter1
die Chancengleichheit und Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter zu fördern, ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie Ihres Geschlechts oder Alters; die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren;
niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen;
eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung;
Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist;
für angemessene Entlohnung zu sorgen und den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn zu gewährleisten; die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten.
Verbot von Kinderarbeit2
niemanden zu beschäftigen, der nicht ein Mindestalter von 15 Jahren belegen kann.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu übernehmen;
Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu sorgen;
Schulungen anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema Arbeitssicherheit fachkundig sind.
Umweltschutz3
den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten;
Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern;
die Einhaltung der Inhalte des Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern;
die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Auswahl seiner Lieferanten und im Umgang mit diesen einzuhalten.
1 Erklärung der Menschenrechte der Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948,
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LanglD=ger
2 Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/ilo-erklaerung.pdf
3 Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung,
http://www.un.org/Depts/german/conf/agenda21/rio.pdf
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LanglD=ger
2 Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/ilo-erklaerung.pdf
3 Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung,
http://www.un.org/Depts/german/conf/agenda21/rio.pdf